Ehevertrag / Trennungsvereinbarung / Scheidungsfolgenvereinbarung

Vorab sei angemerkt, dass der Ehevertrag oder die Scheidungsfolgenvereinbarung genauso für die gleichgeschlechtliche, eingetragene Partnerschaft gilt. Wenn ich also nachfolgend von der Ehe und der Scheidung spreche, meine ich natürlich genauso die eingetragene Partnerschaft und deren Beendigung. Ein Ehevertrag unterscheidet sich von einer Scheidungsfolgenvereinbarung im Prinzip nur vom Zeitpunkt der Erstellung. Einen Ehevertrag schließt man vor oder während einer funktionierenden Ehe ab, eine Scheidungsfolgenvereinbarung kurz vor, beim oder auch nach dem Ende einer Ehe.

Ein Ehevertrag unterscheidet sich von einer Scheidungsfolgenvereinbarung im Prinzip nur vom Zeitpunkt der Erstellung. Einen Ehevertrag schließt man vor oder während einer funktionierenden Ehe ab, eine Scheidungsfolgenvereinbarung kurz vor, beim oder auch nach dem Ende einer Ehe.

Mit einem Ehevertrag sollen möglichst viele juristisch regelbare Punkte für die Ehe einvernehmlich zwischen den Ehepartner geregelt werden um die ansonsten evtl. als ungerecht empfundene gesetzliche Regelung auf die konkrete Partnerschaft zuzuschneiden und entsprechend abzuändern.  Die Grundzüge des nach wie vor geltenden  Familienrechtes stammen schließlich aus dem Jahr 1896 (18.08.1896) mit einer wesentlichen Änderung von 1957 (08.06.1957). Es dürfte somit auf der Hand liegen, dass viele gesetzliche Regelungen nicht immer unbedingt auch heute noch als gerecht und fair angesehen werden. Abhilfe kann jedes Ehepaar und jede Partnerschaft für sich durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen.

Eine solche individuelle vertragliche Regelung ist auch nichts nur für reiche Leute. Dies war vor vielleicht vor 60 Jahren noch so - heute ist es definitiv anders. Heutzutage sollte meiner Meinung nach jedes Ehepaar sich zumindest über die Möglichkeit eines Ehevertrages Gedanken machen und dies allerspätestens, wenn es in der Ehe oder der Partnerschaft kriselt. Evtl. kann dann noch der sog. Rosenkrieg vermieden werden.

Ein sprichwörtlicher Rosenkrieg bedeutet immer auch, dass noch mehr Porzellan zerschlagen wird als eigentlich zerschlagen werden müsste. Besser wäre es schließlich das heile Porzellan einfach aufzuteilen. Oder anders formuliert: Ein Rosenkrieg kostet sehr viel Zeit, Nerven, Kraft und nicht zuletzt auch Geld. Durch eine gute und ausgewogene Scheidungsfolgenvereinbarung kann ein solcher Rosenkrieg mit den entsprechenden Folgen verhindert werden.

Als langjähriger Fachanwalt für Familienrecht habe ich die notwendige Fachkenntnis und die Erfahrung wie so eine Scheidungsfolgenvereinbarung aussehen kann und was wie in dieser geregelt werden sollte. Sowohl als Mediator wie auch als anerkannter Streitschlichter habe ich zudem die Erfahrung wie mit beiden Eheleuten gemeinsam und neutral eine ausgewogene Lösung gefunden werden kann. Sprechen Sie mich einfach an und vereinbaren einen Termin. Dies biete ich meinen Mandanten.

Nun noch kurz etwas zu den Kosten im Familienrecht

Es gibt auch die Möglichkeit einer unverbindlichen Erstberatung. Diese kostet in familienrechtlichen Fällen bei mir häufig nicht mehr als 100,- Euro. Bitte bringen Sie zu einer solchen Erstberatung entweder 100,- Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. 

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