Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist seit über 15 Jahren der andere Bereich meiner beruflichen Tätigkeit. Deshalb bin ich hier auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Für sowohl Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber bin ich gleichermaßen tätig. Deshalb kenne ich beide Seiten und kann häufiger für meine Mandanten noch zusätzliche Bonuspunkte erwirken, da ich eben auch die andere Seite gut kenne. Gerade im Arbeitsrecht, insbesondere bei Kündigung und Kündigungsschutz, ist sehr viel taktische Erfahrung notwendig, um für die Mandanten das Maximum heraus zu holen. 

Häufig müssen von mir auch psychologische Tricks angewendet werden. Hier hilft mir immer wieder nicht nur meine langjährige Erfahrung als Fachanwalt, sondern auch die Kenntnisse aus meinem zweiten Studium oder die zusätzlichen Kompetenzen aufgrund meiner Tätigkeiten als anerkannter Streitschlichter oder Mediator. Damit hole ich häufig für meine Mandanten mehr heraus, als aufgrund der eigentlichen Juristerei möglich wäre. 

Wenn Mandanten zu mir kommen, so ist es bei Arbeitnehmern der häufigste Fall, dass eine Kündigung ausgesprochen worden ist und bei Arbeitgebern, dass sie die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers erhalten haben. Hier geht es für den Arbeitnehmer meistens nur um möglichst viel Geld und der Arbeitgeber möchte meistens den Arbeitnehmer nicht mehr zurückhaben und natürlich möglichst wenig zahlen. Da ich regelmäßig sowohl die eine wie auch die andere Seite immer wieder vertrete, kenne ich die Stellschrauben, um möglichst viel für den jeweiligen Mandanten zu erreichen. Sofern machbar, dann regle ich dies auch ohne das Gericht, was durchaus häufiger der Fall ist.

Der Bereich des Arbeitsrechtes ist aber neben der Kündigung noch äußerst vielfältiger:
Das Arbeitsrecht fängt an mit der Gestaltung des Arbeitsvertrages, geht dann über eine evtl. Abmahnung bis hin zur Kündigung, Kündigungsschutzklage, der Frage einer Abfindung und dem Zeugnis.
Hierzu berate und vertrete ich Sie gerne – sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich.

    Die häufigsten Bereiche sind:

    • Abfindungs- und Aufhebungsverträge 
      (Was sind die Vor- und Nachteile eines solchen Vertrages?)
    • Abmahnung 
      (Ist die Abmahnung überhaupt wirksam? Sollte ich gegen sie vorgehen?)
    • Arbeitsvertragserstellung 
      (Was sind die versteckten Klauseln im Arbeitsvertrag? Auf welche hat ein Arbeitnehmer regelmäßigen Einfluss? Muss der Änderungskündigung zugestimmt werden?)
    • Betriebsübergang 
      (Wie wirkt sich der Betriebsübergang für mich aus? Welche Formalien und Fristen muss ich beachten?)
    • Kündigung 
      (Ist die Kündigung wirksam? Sollte ich eine Klage erheben [3-Wochen-Frist beachten]? Was passiert mit und was ohne eine Klage?)
      Bitte beachten Sie hier, dass es ggf. auch Sinn machen kann die Kündigung form- und fristgerecht zurück zu weisen. Die Frist hierfür beträgt zwischen 3 und 10 Tagen seit Erhalt der Kündigung. Daher sollten Sie bei Erhalt der Kündigung sofort mit mir Kontakt aufnehmen.
    • Lohn- und Gehaltsklage 
      (Wie schnell komme ich an meinen Lohn? Muss ich auch arbeiten, obwohl ich keinen Lohn erhalte?)
    • Sperrzeit beim ALG I
      Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich durchaus die Möglichkeit besteht, dass das Arbeitsamt/ Bundesagentur für Arbeit Ihnen nach einer Kündigung eine Sperrzeit von 3 Monaten für den Bezug des ALG I verhängen kann, wenn Sie keine Kündigungsschutzklage erhoben haben.
      Warum und wieso Ihnen das passieren kann, erläutere ich Ihnen gerne persönlich.
    • Teilzeit- und Befristungsverhältnis
      (Ist es überhaupt wirksam zustande gekommen? Hat der Arbeitnehmer auch Urlaubsansprüche und wenn ja, wie wieviel? Wie sind die Kündigungsfristen? Was ist beim Krankheitsfall?)
    • Zeugnis 
      (Wie ist ein Zeugnis zu erstellen? Was muss darin stehen und was darf nicht darin stehen? Was bedeuten die jeweiligen Klauseln?)

    In dem Bereich des Arbeitsrechtes werden von Seiten des Arbeitnehmers häufig die Probleme und deren Klärung in Zusammenhang mit einer ausgesprochenen Kündigung als die Wichtigsten empfunden.

    Hier geht es dann um Fragen wie:

    • Ist diese überhaupt rechtmäßig?
    • Warum sollte vom Arbeitnehmer evtl. trotzdem [innerhalb der 3-Wochen-Frist] eine Kündigungsschutzklage erhoben werden?
    • Wenn sie schon rechtmäßig ist, bekomme ich dann wenigstens eine Abfindung? Wieviel Abfindung kann ich fordern?
    • Kann ich ggf. gleich eine neue Arbeit aufnehmen?
    • Ist mein Arbeitszeugnis richtig formuliert?

     

    Von Seiten des Arbeitgebers geht es vielfach um andere Fragen wie z.B.:

    • Wie erstelle ich überhaupt einen Arbeitsvertrag, der meinen spezifischen Anforderungen genügt und der die Besonderheiten des Betriebes vollständig berücksichtigt?
    • Wie kann ich Probleme mit Arbeitnehmern beheben, ohne ihnen gleich zu kündigen?
    • Wie trenne ich mich von Arbeitnehmern (Abmahnung, Kündigung)? Welche Besonderheiten muss ich z.B. bei Krankheit, Schwerbehinderten, Auszubildenden oder Eltern in Elternzeit berücksichtigen?
    • Muss ich eine Abfindung zahlen?

    Häufig ist die Vermeidung einer Eskalation der Situation das Ziel meines Tätigwerdens, genau wie in meiner Funktion als anerkannter Streitschlichter oder als Mediator. So muss es selbst nach einer ausgesprochenen Kündigung nicht unbedingt zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommen, wenn meine Mandanten bei ihrem bisherigen Arbeitgeber weiter arbeiten möchten. Wenn die Sache aber einmal eskaliert ist und vor Gericht liegt und auch dann nicht mehr gütlich zu beenden ist, dann kenne ich als langjähriger Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Not auch ein paar fiese aber natürlich zulässige Tricks. Umso früher Sie zu mir kommen umso mehr kann ich regelmäßig für meine Mandanten erreichen.

    Nun noch kurz etwas zu den Kosten im Arbeitsrecht

    Rechtsberatungen sind kostenpflichtig. Fragen Sie unverbindlich an, welche Beratungskosten in Ihrem Fall entstehen können und rufen Sie mich einfach an (Tel. 02151-622700) oder schicken mir eine E-Mail an: rechtsanwalt[at]​johannes-hakes.de

    Es gibt z.B. auch die Möglichkeit einer unverbindlichen Erstberatung. Diese kostet in arbeitsrechtlichen Fällen bei mir häufig nicht mehr als 100,- Euro. Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,- Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.

    Sie brauchen Rat? Sprechen Sie mit mir!

    Rechtsberatungen sind kostenpflichtig. Fragen Sie unverbindlich an, welche Beratungskosten in Ihrem Fall entstehen können. Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine »E-Mail oder nutzen Sie das »Kontaktformular.

    Ein erstes Beratungsgespräch im Familienrecht oder Arbeitsrecht kostet z.B. in vielen Fällen nur 100,- Euro. 
    Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,- Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.

    Meinungen über RA Hakes im Internet

    Rechtsanwälte und auch Fachanwälte gibt es viele. Doch welche sind wirklich gut und welche nicht? Hier mag jeder seine eigene Entscheidung treffen - manche Mandanten wollen unbedingt eine Großkanzlei haben, weil sie meinen, dass viele Anwälte gleichzusetzen sind mit viel Kompetenz. Andere Mandanten verlassen sich lieber auf die Erfahrung von Freunden und Kollegen, die auch schon einmal ein gleichgelagertes Problem hatten. 

    Was ist aber dann, wenn aus dem Freundes- und Bekanntenkreis keiner ein solches Problem schon einmal hatte oder mit seinem Anwalt nicht wirklich zufrieden war? Dann verlassen sich die meisten Menschen auf die Bewertung von Fremden im Internet. Das machen schließlich fast alle von uns, wenn wir ein Hotel für den Urlaub suchen oder einen neuen Fernseher kaufen wollen etc. 
    Daher sind hier nur ein paar Verweise auf Internetportale aufgelistet in welchen ehemalige Mandanten sich über meine Arbeitsweise und meine anwaltliche Leistung geäußert haben. Lesen Sie diese doch einfach durch und bilden Sie sich dann Ihre eigene Meinung.

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