anerkannter Streitschlichter
Bei bestimmten und im Gesetz genau vorgeschriebenen Streitigkeiten kann man seit dem 01.01.2000 nicht mehr direkt vor den Gerichten klagen, sondern muss vorher die sogenannte obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung versucht haben. Per Gesetz darf diese Streitschlichtung aber nicht vor jedermann versucht werden, sondern es dürfen nur besondere vom Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts genau überprüfte Gütestellen machen.
Aber zusätzlich wird auch noch jeder einzelne Schlichter in diesen Gütestellen vor seinem Amtsantritt von dem Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts ganz genau auf seine besonderen Kompetenzen und Qualifikationen hin überprüft, bevor er die entsprechende Ernennung erhält. Insbesondere sind die Integrität und die Unabhängigkeit der Schlichterpersonen hierbei ein maßgeblicher Faktor.
Die Rechtsanwälte von Krefeld haben über den Verein der Rechtsanwälte Krefeld e.V. eine solche Gütestelle gegründet. Von allen Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Krefeld sind nur vier ausgewählte Anwälte von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Schlichter in dieser Gütestelle berufen worden.
Einer dieser vier dazu ernannten Schlichter bin ich. Um ein einheitliches und vor allem gerechtes Verfahren zu gewährleisten ist für die Schlichtung vor der Schlichtungsstelle eine Verfahrensordnung erstellt worden, die zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Vereins der Rechtsanwälte Krefeld e.V., Nordwall 131, 47798 Krefeld, Tel. 02151-773146 eingesehen werden kann.
Aber auch außerhalb dieses gesetzlich normierten Streitschlichtungsverfahrens kann ich für meine Mandanten natürlich ebenso als Streitschlichter tätig werden. Hier kommen dann auch meine besonderen Erfahrungen als Fachanwalt für Familienrecht sowie als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit zum Tragen.
Ich bin der einzige Anwalt in Krefeld, der den Mandanten die Möglichkeit bietet entweder in der Funktion des Fachanwaltes zu helfen, oder in der des Streitschlichters oder in der des Mediators. Jede dieser Funktionen hat ihre Vor- und Nachteile. Gerne erläutere ich Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch.
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Ein erstes Beratungsgespräch im Familienrecht oder Arbeitsrecht kostet z.B. in vielen Fällen nur 100,- Euro.
Bringen Sie zu einer solchen Erstberatung bitte entweder 100,- Euro in bar oder die schriftliche Deckungsschutzzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.
Meinungen über RA Hakes im Internet
Rechtsanwälte und auch Fachanwälte gibt es viele. Doch welche sind wirklich gut und welche nicht? Hier mag jeder seine eigene Entscheidung treffen - manche Mandanten wollen unbedingt eine Großkanzlei haben, weil sie meinen, dass viele Anwälte gleichzusetzen sind mit viel Kompetenz. Andere Mandanten verlassen sich lieber auf die Erfahrung von Freunden und Kollegen, die auch schon einmal ein gleichgelagertes Problem hatten.
Was ist aber dann, wenn aus dem Freundes- und Bekanntenkreis keiner ein solches Problem schon einmal hatte oder mit seinem Anwalt nicht wirklich zufrieden war? Dann verlassen sich die meisten Menschen auf die Bewertung von Fremden im Internet. Das machen schließlich fast alle von uns, wenn wir ein Hotel für den Urlaub suchen oder einen neuen Fernseher kaufen wollen etc.
Daher sind hier nur ein paar Verweise auf Internetportale aufgelistet in welchen ehemalige Mandanten sich über meine Arbeitsweise und meine anwaltliche Leistung geäußert haben. Lesen Sie diese doch einfach durch und bilden Sie sich dann Ihre eigene Meinung.
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